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   BVerwG, 26.11.1987 - 5 B 46.86   

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BVerwG, 26.11.1987 - 5 B 46.86 (https://dejure.org/1987,4826)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.1987 - 5 B 46.86 (https://dejure.org/1987,4826)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 1987 - 5 B 46.86 (https://dejure.org/1987,4826)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßige Einbeziehung eines arrondierten Betriebes in ein Flurbereinigungsverfahren - Umfang der Pflicht des Flurbereinigungsgerichts zur Überprüfung der Gebietsbegrenzung - Überprüfungsmöglichkeiten des planerischen Ermessens der oberen Flurbereinigungsbehörde zur ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1987 - 5 B 46.86
    Soweit in der Beschwerde hierzu zwar Ausführungen gemacht, aber keine weiteren entscheidungserheblichen Tatsachen angeführt werden, die die Ermessensbetätigung des Beklagten bei der dem Verfahrenszweck entsprechenden Gebietsbegrenzung als fehlerhaft erscheinen lassen könnten, bestehen Bedenken, ob das Vorbringen der Kläger den an die Rüge eines Verfahrensmangels gestellten Anforderungen (vgl. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]) genügt.

    Da die dem Flurbereinigungsgericht obliegende Sachverhaltswürdigung der Überprüfung im Revisionsverfahren grundsätzlich entzogen ist, sind Angriffe auf die Beweiswürdigung in aller Regel revisionsrechtlich unbeachtlich (BVerwGE 31, 212 (217> [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]).

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1987 - 5 B 46.86
    Soweit die Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz dennoch als vom Revisionsgericht überprüfbar angesehen wird (vgl. hierzu BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 61, 176 [BVerwG 21.11.1980 - 7 C 4/80]), könnte hier ein fehlerhaftes Verhalten nur hinsichtlich der Beschaffung der Entscheidungsgrundlagen in Betracht kommen, dergestalt, daß dem Flurbereinigungsgericht die zur Feststellung der Tatsachen und der Beurteilung der im Beschwerdevortrag angeführten Beweisfragen erforderliche Sachkunde gefehlt habe.
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1987 - 5 B 46.86
    Soweit die Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz dennoch als vom Revisionsgericht überprüfbar angesehen wird (vgl. hierzu BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 61, 176 [BVerwG 21.11.1980 - 7 C 4/80]), könnte hier ein fehlerhaftes Verhalten nur hinsichtlich der Beschaffung der Entscheidungsgrundlagen in Betracht kommen, dergestalt, daß dem Flurbereinigungsgericht die zur Feststellung der Tatsachen und der Beurteilung der im Beschwerdevortrag angeführten Beweisfragen erforderliche Sachkunde gefehlt habe.
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1987 - 5 B 46.86
    Es ist zwar verpflichtet, den Sachvortrag eines Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen; es muß jedoch - unbeschadet vollständiger Berücksichtigung des Parteivortrags - nicht jedes Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich bescheiden (vgl. BVerfGE 40, 101 [BVerfG 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74]; 42, 364 [BVerfG 22.09.1976 - 2 BvH 1/74]; 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 411/75]; 51, 126 ).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1987 - 5 B 46.86
    Es ist zwar verpflichtet, den Sachvortrag eines Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen; es muß jedoch - unbeschadet vollständiger Berücksichtigung des Parteivortrags - nicht jedes Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich bescheiden (vgl. BVerfGE 40, 101 [BVerfG 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74]; 42, 364 [BVerfG 22.09.1976 - 2 BvH 1/74]; 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 411/75]; 51, 126 ).
  • BVerwG, 26.03.1974 - V B 14.72

    Anfechtung eines eine Flurbereinigung anordnenden Beschlusses - Maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1987 - 5 B 46.86
    die Festlegung des Verfahrensgebietes im planerischen Ermessen der oberen Flurbereinigungsbehörde gemäß § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 FlurbG liegt und die flurbereinigungsgerichtliche Nachprüfung dieser Festlegung nur im Rahmen des § 114 VwGO möglich ist, weil die Sondervorschrift des § 146 Nr. 2 FlurbG nicht für den Anordnungsbeschluß und die damit verbundene Gebietsbegrenzung gilt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 27. Januar 1978 - BVerwG 5 B 28.76-), es hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anordnung der Flurbereinigung auf die Verhältnisse im gesamten Verfahrensgebiet ankommt (BVerwGE 45, 112 [BVerwG 26.03.1974 - V B 14/72] = RdL 1975, 181 = AgrarR 1975, 47 = RzF 4 S. 51 = Buchholz 424.01 § 1 FlurbG Nr. 4) und danach selbst arrondierte Teilbereiche innerhalb des Verfahrensgebietes weder ein Einleitungshindernis bilden noch die Verpflichtung nach sich ziehen, einzelne ausreichend geformte Betriebe von der Flurbereinigung auszunehmen oder die Grenzen des Verfahrensgebietes danach auszurichten (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22.Februar 1980 V B 14/72]), auch ein am Rande eines Flurbereinigungsgebietes liegender Hof in ein Verfahren einbezogen werden darf, weil nach § 7 FlurbG jede Abgrenzung des zu bereinigenden Gebiets für rechtmäßig anzusehen ist, die dazu dient, die Zwecke des Flurbereinigungsverfahrens möglichst vollkommen zu erreichen, so daß ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig nur eine Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes wäre, die erkennbar nicht auf eine Abwägung aller für den größtmöglichen Erfolg der Flurbereinigung im gesamten Planungsraum und für den einzelnen Beteiligten bedeutsamen Gesichtspunkte zurückgeht oder sich als ganz ungeeignet erweist, den Flurbereinigungserfolg zu fördern (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26. Oktober 1966
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1987 - 5 B 46.86
    Es ist zwar verpflichtet, den Sachvortrag eines Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen; es muß jedoch - unbeschadet vollständiger Berücksichtigung des Parteivortrags - nicht jedes Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich bescheiden (vgl. BVerfGE 40, 101 [BVerfG 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74]; 42, 364 [BVerfG 22.09.1976 - 2 BvH 1/74]; 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 411/75]; 51, 126 ).
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 4.80

    Medizinstudium - Anrechnung von Studienzeiten - Fachfremder Studiengang -

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1987 - 5 B 46.86
    Soweit die Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz dennoch als vom Revisionsgericht überprüfbar angesehen wird (vgl. hierzu BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 61, 176 [BVerwG 21.11.1980 - 7 C 4/80]), könnte hier ein fehlerhaftes Verhalten nur hinsichtlich der Beschaffung der Entscheidungsgrundlagen in Betracht kommen, dergestalt, daß dem Flurbereinigungsgericht die zur Feststellung der Tatsachen und der Beurteilung der im Beschwerdevortrag angeführten Beweisfragen erforderliche Sachkunde gefehlt habe.
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1987 - 5 B 46.86
    Es ist zwar verpflichtet, den Sachvortrag eines Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen; es muß jedoch - unbeschadet vollständiger Berücksichtigung des Parteivortrags - nicht jedes Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich bescheiden (vgl. BVerfGE 40, 101 [BVerfG 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74]; 42, 364 [BVerfG 22.09.1976 - 2 BvH 1/74]; 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 411/75]; 51, 126 ).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 411/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklicheit der Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1987 - 5 B 46.86
    Es ist zwar verpflichtet, den Sachvortrag eines Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen; es muß jedoch - unbeschadet vollständiger Berücksichtigung des Parteivortrags - nicht jedes Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich bescheiden (vgl. BVerfGE 40, 101 [BVerfG 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74]; 42, 364 [BVerfG 22.09.1976 - 2 BvH 1/74]; 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 411/75]; 51, 126 ).
  • BVerwG, 11.02.1975 - V B 33.72

    Abfindungsbeschwerde - Verlust einer Jungviehweide - Fleckvieh-Zuchtbetrieb -

  • BVerwG, 13.04.1971 - IV B 61.70

    Gleichwertigkeit der Landabfindung - Berücksichtigung der den Ertrag, die

  • BVerwG, 26.03.1981 - 5 C 67.79

    Erlaß der Ausführungsanordnung - Änderung des Flurbereinigungsplans -

  • BVerfG, 22.09.1976 - 2 BvH 1/74

    Bad Pyrmont

  • BVerwG, 04.04.1979 - 5 B 42.78

    Verfahrensfehler bei unterbliebener Anhörung eines Weinbausachverständigen zu

  • BVerwG, 15.11.1974 - V B 54.72
  • BVerwG, 17.07.1973 - V C 98.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.02.1968 - IV CB 189.65

    Ausgestaltung der Berechnung der Abfindungshöhe eines Teilnehmers am

  • BVerwG, 27.01.1978 - 5 B 28.76

    Rechtsmittel

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